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Die Geldsammlung im Taufgottesdienst
↓ Eltern geben Kollektenzweck bekannt!
↓ Warum eine Geldsammlung?
↓ Kann man den Zweck mitbestimmen?
Eine Kollekte (= Geldsammlung zur Linderung von Not) gehört in jeden christlichen Gottesdienst. Sie ist aus christlicher Tradition so bedeutsam wie das Gebet. Die Geldsammlung wird also auch im Gottesdienst bzw. in der Messe zur Taufe erhoben! Liegt Ihnen als Eltern und Paten ein Kollektenzweck besonders am Herzen? Haben Sie ihn aus einer Liste ausgewählt oder sogar allein bestimmt? Dann wäre es doch auch sehr schön, wenn Sie dies im Taufgottesdienst selbst bekannt geben. Damit zeigen Sie eindrücklich, dass Sie mitten in Ihrem Glück die Ärmsten der Welt nicht vergessen.
Zwei Vorlagen dafür, mit welchen Worten Eltern oder Taufpaten den Kollektenzweck ankündigen können.
Vater: "Am Ausgang steht ein Kollektenkörbchen. Wenn Ihr mögt, so tut da eine kleine Geldspende hinein. Es ist gute christliche Tradition, dass man mitten in der Freude die notleidenden Menschen nicht vergisst."
Mutter: "Vor einigen Monaten sahen wir im Fernsehen einen Bericht über eine Kinderkrebsklinik. Das Leiden der Kinder hat uns sehr bewegt." / Vater: "Also haben wir mit dem Pfarrer besprochen, dass das gesammelte Geld, für die Arbeit dieser Kinderklinik bestimmt ist."
Mutter: "Wir werden es weiterleiten. Herzlichen Dank im Namen der betroffenen Kinder."
oder so:
Vater: "Wir alle haben in den letzten Tagen die Berichte über die Unwetterkatastrophe in Mittelamerika gesehen und gelesen."
Mutter: "In unserem Glück wollen wir die Menschen nicht vergessen, die dort ohne Dach über dem Kopf versuchen zu überleben."
Vater: "Das Geld, das am Ausgang in den Opferkorb geworfen wird, werden wir daher einer Hilfsorganisation übergeben, die diese Menschen unterstützt. Herzlichen Dank im Namen dieser Menschen."
In diesen Beispielen für das Bekanntgeben des Kollektenzwecks lesen der Vater und die Mutter des Täuflings den Text im Wechsel vor. Die Bekanntgabe kann natürlich auch von einem Elternteil oder einer Patin allein übernommen werden. Falls Sie ein Liedblatt (bzw. ein Blatt mit dem Ablauf der Taufe) erstellen und auslegen, so sollten Sie darin jedenfalls den Bestimmungszweck der Geldsammlung aufführen. In jedem Fall sollte allen Taufgästen der Zweck deutlich sein. Bitten Sie ansonsten den Pastor bzw. die Pastorin, darauf hinzuweisen. Denn wenn Ihren Gästen der Klingelbeutel oder das Kollektenkörbchen vorgehalten wird, sollten wissen, wofür sie spenden.
Seit Beginn der Christenheit wird in jedem Gottesdienst an bedürftige und notleidende Menschen gedacht. In doppelter Weise soll ihnen geholfen werden: a) durch das Fürbittengebet und b) mit einer Geldspende bzw. Sachspende. Dies tut man, weil der Blick zu den Notleidenden zentraler Punkt der christlichen Botschaft ist. Die Liebe Gottes, die man selbst empfängt, will man auf diese Weise weitergeben. Die Sammlung von Geld (oder Lebensmitteln) für Bedürftige ist also seit Beginn der Christenheit ein unverzichtbarer Teil eines jeden Gottesdienstes.
Die von Gott empfangene Liebe wird weiter gegeben.
Gottesdienst bedeutet "Gott dient uns und wir dienen in seinem Auftrag den Menschen". Von den alten Kirchenväter über Martin Luther bis zu den modernen Theologen ist man sich in dieser Interpretation einig. Also machen erst Fürbitte und Kollekte eine Feier zum wirklichen Gottesdienst. Gerade bei der Taufe wird die Liebe Gottes deutlich; also vergisst man nicht, sie an die Leidenden weiterzugeben. Daher wird der Klingelbeutel auch bei der Taufe durch die Reihen gereicht, und /oder es wird am Ausgang mit einem Körbchen um eine Opfergabe gebeten.
Taufe verstehen und mitgestalten!
Das Taufbuch - Der Erfolgsratgeber
Bei Opfergaben im Gottesdienst geht grundsätzlich darum, Menschen in Not direkt zu helfen bzw. soziale Projekte, mildtätige Aktionen und die kirchliche Arbeit zu unterstützen.
Die Kollektenpläne werden überregional im Voraus festgeschrieben
Die Kirchen legen für jedes Jahr im voraus fest wofür in den jeweiligen Gemeindegottesdiensten gesammelt wird. Dieser Kollektenplan wird überregional erstellt. Kollektenzweckbestimmungen sind z.B.: Projekte mit Arbeitslosen, Bahnhofsmission, Seelsorge an Gehörlosen, Altenheimseelsorge, Arbeit mit psychisch Kranken, Bekämpfung der Kinderprostitution, Ambulanten Familienpflege, Förderung der Kirchenmusik, Jugendarbeit.
Bei einer Taufe im Gemeindegottesdienst steht der Zweck schon fest!
Taufen finden üblicherweise in den allgemeinen Gemeindegottesdiensten statt, zumeist in den Sonntagsgottesdiensten. Für diese Gottesdienste ist das Einsammeln durch die Kirchenleitungen genau geregelt. Für diese Gottesdienste liegt in den evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern ein Kollektenplan vor, der die Verwendung der Spenden festlegt. Dieser Plan kann eingesehen werden; Sie können also vorher erfahren, wofür die Kollekte in Ihrem Gottesdienst bzw. Ihrer Messe gedacht ist. Da diese Zweckbestimmung überregional von einem Gremium entschieden wurde, haben die Gemeinden vor Ort kaum einen Spielraum; sie müssen sich an die Vorgaben halten.
Bei Taufen in Sondergottesdiensten oder speziellen Taufgottesdiensten können Sie wahrscheinlich auf den Kollektenzweck Einfluss nehmen!
Wenn die Taufe in einem in einem gesonderten Kindergottesdienst oder einem speziellen Taufgottesdienst stattfindet, haben Sie eher die Möglichkeit, den Zweck der Taufkollekte mitzubestimmen. Haben Sie einen Wunsch, welchen Menschen, welcher Aktion oder welcher Hilfsorganisation das Geld der Taufkollekte zukommen soll? Nennen Sie dieses Anliegen schon im Taufgespräch, vielleicht können Sie sogar frei entscheiden. Viele Gemeinden haben auch für Sondergottesdienste eine Liste möglicher Zwecke, aus der Sie aber einen auswählen können. Werden mehrere Kinder in einem Taufgottesdienst zur Taufe gebracht, so muss man sich mit den anderen Familien einigen.
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