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Gewünschter Pate nicht in der Kirche

Taufzeuge / Taufzeugin statt Taufpate?

"Urkunde" für "Taufzeugen"

Der Gewünschte Taufpate ist nicht in der Kirche?

Was tun, wenn der "Wunschpate" von der Kirche nicht akzeptiert wird, weil er weder evangelisch noch katholisch ist?

Die Geistlichen in den evangelischen sowie katholischen Kirchengemeinden müssen immer häufiger von den Eltern vorgeschlagene Personen als Taufpaten ablehnen. Diese "Wunschpaten" gehören keiner christlichen Kirche an und sind manchmal auch selbst nicht getauft. Die Enttäuschung bei den Kindeseltern und den gewünschten Paten ist dann oftmals groß, denn aus der Sicht der Eltern ist diese Person als Pate ideal. Doch die Pfarrer, Pfarrerinnen, Diakone und Priester haben in diesem Punkt keine Wahl! Was kann man dennoch tun, um Eltern und Wunschpaten nicht total vor den Kopf zu stoßen?

 

Das Kirchenrecht gibt eindeutig Auskunft

Die Pfarrer bzw. Pfarrerinnen sind kirchenrechtlich gebunden und können in dieser Beziehung keine Ausnahme machen. (Im Kapitel "Taufpate" haben wir erklärt, warum die Kirchenmitgliedschaft für das kirchliche Patenamt unbedingte Voraussetzung ist.) Manche Menschen treten (wieder) in die Kirche ein, um als Taufpate bzw. Taufpatin akzeptiert zu werden. Doch das ist nur sinnvoll, wenn man die Kirchenmitgliedschaft wirklich selbst möchte und man es nicht nur der Taufe wegen tut. Unsinnig ist es, nur für die Taufe in die Kirche einzutreten, um dann Wochen später wieder auszutreten.

 

Doch es werden immer Lösungen gefunden!

Werden trotz aller Bemühungen kein Taufpate bzw. keine Taufpatin gefunden, die den persönlichen Wünschen und den kirchlichen Vorschriften entsprechen, wird man mit den Geistlichen vor Ort jedenfalls Lösungen finden; denn kein Kind, für das die Taufe gewünscht wird, soll ungetauft bleiben!

Vater oder Mutter können selbst nicht Pate ihres Kindes werden. Manchmal übernehmen es die Großeltern das Patenamt. Sie sind dann Taufpatin bzw. Taufpate für ihr Enkelkind. Das ist unter gewissen Umständen sinnvoll. Doch, da die Großeltern sowieso eine enge Beziehung zum Kind haben, verschenkt man so die Möglichkeit, dem Kind noch weitere Menschen an die Seite zu stellen.

Vielleicht ist es möglich, dass eine Person, die nicht zu einer Kirche gehört, als "Taufzeuge" bzw. "Taufzeugin" fungiert!

 

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Taufzeuge / Taufzeugin

Vielerorts ist es möglich, dass Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind, Taufzeuge bzw. Taufzeugin werden.

Ist ein Wunschpate nicht Mitglied einer christlichen Kirche und möchte er dies auch nicht werden, so sprechen Sie mit den Geistlichen über die Möglichkeit, diese Personen als Taufzeuge bzw. Taufzeugin einzusetzen.

Entsprechende Regelungen werden unterschiedlich und mancherorts sehr frei gehandhabt. Eine Taufpatin oder einen Taufpaten, der zur Kirche gehört brauchen Sie aber dennoch.

Sicherlich ist mindestens möglich, dass diese Person, die nicht als Pate fungieren kann, während der Taufhandlung mit am Taufbecken steht. So ist sie einbezogen und es wird deutlich, dass Sie Verantwortung für das Kind übernimmt. Vielleicht liest sie sogar einen kleinen Text vor, der diese Liebe und Verantwortung ausdrückt.

Eine Bescheinigung für die "Taufzeugen"

Manche Person können aus kirchenrechtlichen Gründen das Patenamt nicht übernehmen. Sie sind entweder nicht in der Kirche oder zu jung. Doch sie übernehmen eine Verantwortung, die der Patenschaft vergleichbar ist. Manche Kirchengemeinden überreichen diesen Personen eine Bescheinigung. Diese kann aus einer Faltkarte bestehen (ähnlich einer Patenurkunde). Außen auf diesem Schein kann stehen: Zur Taufe. Innen kann ein Text eingetragen und ein Bild eingeklebt sein:

 

Brief ("Urkunde") an eine Taufzeugin

Ein Beispiel für den Text einer möglichen "Bescheinigung", die dem Taufzeugen bzw. der Taufzeugin überreicht wird.

Liebe Frau Elsermann!

Sie sind der Familie Berghoff freundschaftlich verbunden und beabsichtigen, eine besondere Verantwortung für Lisa zu übernehmen. Dafür ist die Familie Ihnen besonders dankbar - und die Kirchengemeinde möchte diesem Anliegen nicht im Wege stehen. Da Sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind, ist Ihnen die Übernahme des Patenamtes verwehrt. Aus diesem Grund schreibe ich Ihnen und möchte Sie ausdrücklich ermutigen, Begleiterin, Freundin und Beschützerin des Kindes zu werden. Ich spreche Ihnen Gottes Segen dazu aus, die Eltern und Paten in ihrer Aufgabe zu unterstützen, zu helfen, dass dieses Kind wachsen kann, vertrauen und lieben lernt. Gottes Beistand möge sie dazu befähigen und stärken.

Ihr Frank Maibaum, Pfarrer
Zur Taufe von Lisa Berghoff, Dorsten 24.12.2018

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